Familienrechtsschutzversicherung
Entwickelt von der Versicherungsgesellschaft D.A.S.
Die Familienrechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der versicherten Personen und übernimmt die damit zusammenhängenden finanziellen Kosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Sachverständigergebühren, usw.).
Zu den versicherten Personen zählen der Versicherungsnehmer und seine Familienmitglieder (die im Familienbogen des Versicherten angeführten Personen und die Lebensgefährten, sofern diese am Wohnort des Versicherungsnehmers gemeldet sind).
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