Eltern haften für ihre Kinder
Kinder, die neugierig und unerfahren die Welt entdecken, können Gefahren oft nicht in ganzem Umfang abschätzen. So können schnell und unbeabsichtigt erhebliche Schäden angerichtet werden.
Etwa wenn das Kind beim Radfahren das Auto des Nachbars streift oder noch schlimmer, wenn das Kind beim Spielen mit Streichhölzern einen Brand verursacht.
Für Schäden, die durch ein Kind verursacht werden, haften laut Gesetz die Eltern oder der gesetzliche Vormund. Sie müssen für den entstandenen Schaden aufkommen. Vor solchen Schadenersatzverpflichtungen kann man sich mit einer Haftpflichtversicherung schützen. „Dabei ist es nicht notwendig, eine eigene Haftpflichtpolizze nur für das Kind abzuschließen“, erklärt Robert Asanger vom Raiffeisen Versicherungsdienst. Die Familienhaftpflicht-Versicherung wird von einem Familienmitglied, meist Vater oder Mutter, abgeschlossen und schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch den Partner und die Kinder, die auf dem gemeinsamen Familienbogen aufscheinen.
Aufsichtspflicht entscheidend
Befindet sich das Kind hingegen nicht in der Obhut der Eltern, da es sich z.B. in der Schule, im Kindergarten oder bei einem Sportverein aufhält, haften grundsätzlich diejenigen, die in diesem Moment die Aufsichtspflicht über die Kinder haben. „Daher ist es empfehlenswert, dass jeder Verein über eine Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt ist und Lehrpersonen und Assistenten an Schulen und Kindergärten eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen“, so Asanger.
„Egal, welche Haftpflichtversicherung man abschließt, wichtig ist, auf die Vollständigkeit der Versicherungsleistungen und auf die Höhe der Versicherungssumme zu achten, als allein auf die Höhe der Prämie“, rät Asanger. Generell ist die Haftpflichtversicherung, gemessen
an den Versicherungsleistungen, preislich sehr günstig, hält man sich die Höhe der möglichen Schadenersatzansprüche vor Augen.